Vergütung einer Ästhetikberatung gemäß §1 Abs. 2 GOÄ: 51,-€ + 19% Mehrwertsteuer.
Das ärztlicher Honorar bezieht sich auf folgende Leistungen: Vollständige Untersuchung des Oransystems sowie eine eingehende Beratung bzgl. plastischer und ästhetischer Behandlungskonzepte. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungstellen (GKV und PKV) erfolgt nicht.