FOLGEKOSTENVERSICHERUNG KOSMETISCHER BEHANDLUNGEN
In der Hand des plastisch ästhetisch ausgebildeten Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sind kosmetische Operationen risikoarme Eingriffe, aber trotz größter Sorgfalt ist die Möglichkeit einer Komplikation prinzipiell bei jedem chirurgischem Eingriff gegeben. Als Patient müssen Sie nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes ab dem 01.04.2007 die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst tragen. Eine neue Versicherung zum Schutz vor Folgekosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen können.
Welche Operationsarten können versichert werden?
- Rhinoplastik (Nasenkorrektur)
- Otoplastie (Ohrenkorrektur)
- Wangenaugmentation (Wangenaufbau/Implantat/Eigenfett)
- Kinnaugmentation (Kinnvergrößerung/Implantat/Eigenfett)
- Stirn- Lifting
- Facelift (Gesichtsstraffung mit und ohne Eigenfett)
- Halsstraffung
- Blepharoplastik (Augenlidstraffung)
IHRE VORTEILE:
Sie schließt die seit dem 01.04.2007 entstandene versicherungstechnische Lücke (§ 52 Abs. 2 SGB V Gesundheitsreformgesetz) für gesetzlich und teilweise auch privat krankenversicherte.
Die kostengünstige Versicherungsprämie (einmalig ab EUR 120,- // – abhängig von der Anzahl der geplanten Eingriffe und Art der Krankenversicherung) gewährleistet Ihnen eine ausreichende Deckungssumme von EUR 250.000,- je versicherter Operation und nimmt Ihnen damit eventuelle finanzielle Sorgen hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Folgen.
Der Versicherungsschutz ist äußerst schnell und unkompliziert online zu beantragen. Er gilt für 365 Tage nach der Operation und erlischt danach automatisch.
Sollte Ihre Krankenkasse mit Rückforderungsansprüchen für erforderliche Nachbehandlungen nach einer kosmetischen Operation auf Sie zukommen, werden bis zu 50 % der hierfür anfallenden Gesamtkosten getragen (da auch die Spitzenverbände der deutschen Krankenkassen einen maximalen Eigenanteil der Patienten von 50 % an den Behandlungs- und Nebenkosten gefordert haben).
Alle teilnehmenden Fachärzte sind Mitglieder in anerkannten Fachgesellschaften und Ärztevereinigungen. Durch die Zusammenarbeit mit den Arztverbänden ist die Qualifikation der Chirurgen gewährleistet und bietet Ihnen somit eine zusätzliche Sicherheit.
Selbst Kapselfibrosen sind 365 Tage nach dem Tag der Operation in die Versicherung mit eingeschlossen. Mit unserer einmaligen Zusatzversicherung Kapselfibrose können Sie diesen Versicherungsschutz ab sofort sogar um zwei Jahre verlängern!
Durch die Privatabrechnungsklausel erhält der Patient/Arzt ab jetzt die Möglichkeit Behandlungskosten im Rahmen einer Komplikation, die über den vereinbarten Behandlungsvertrag hinausgehen, bis zu einem Betrag von 5.000,- EUR abzurechnen, wenn der gesetzliche Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigert oder Sie als Arzt keine kassenärztliche Zulassung besitzen. Mitversichert werden hierdurch vor allem Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Fettnekrosen, die nicht durch die üblichen Nachbehandlungen beseitigt werden
DIE KONDITIONEN:
- Versicherungsdauer: 365 Tage ab Operationstag
- Versicherungsprämie: ab 120,- EUR als einmalige Versicherungsprämie (abhängig von der Anzahl der Operationsarten und Art der Krankenversicherung)
- Versicherungshöhe: 250.000,- EUR je versicherter Operation
- Bei 2 Eingriffen pro Operation: 25 % Zuschlag*
- Bei 3 Eingriffen pro Operation: 50 % Zuschlag*
- 4 und mehr Eingriffe pro Operation sind nicht versicherbar
Was zahlt die Versicherung?
Sie zahlt die Rückforderungsansprüche der Krankenkasse für Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, d.h. einer Operation, einer Untersuchung und/ oder einer ambulanten Behandlung, die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen. Im Leistungsfall erstattet der Versicherer Ihnen die Rückzahlungsforderung der Krankenkasse bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 250.000 EURO für alle Komplikationen, die auf den versicherten Eingriff zurückzuführen sind.
Wie schließe ich die Versicherung ab?
Die Versicherung ist einfach und schnell online abschließbar. Wenn Sie den Operationstermin fixiert haben, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt einen TAN-Bogen mit einer entsprechenden Transaktionsnummer (TAN). Diese 9-stellige Zahlenkombination tragen Sie im Menüpunkt „Versicherungsabschluss“ ein und vervollständigen dort Ihre persönlichen Daten. Daraufhin können Sie sofort Ihre Versicherungspolice ausdrucken. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie umgehend alle Versicherungsunterlagen nochmals per E-Mail zugesandt. Der Versicherungsbeitrag wird am Folgetag des Versicherungsabschlusses einmalig per Lastschrift von Ihrem angegeben Konto eingezogen. Die Versicherung ist bis spätestens einen Tag vor dem Operationstermin abschließbar. Sollten Sie sich doch noch anders entscheiden oder die Operation absagen, besteht für Sie natürlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Den erforderlichen TAN-Bogen erhalten Sie in Ihrer Praxis. Alle weiteren Informationen und Versicherungsdetails finden Sie online. Für ein persönliches Gespräch oder weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Team.
Hotline
Anschrift
FACE-LOFT Dr. Twent
Praxisklinik für Plastische & Ästhetische Gesichtschirurgie
Pfarrer-Wilhelm-Schmitz-Str. 1a
D – 46282 Dorsten
info@mkg-dorsten.de
Öffnungszeiten
Mo • Di • Do
08.00 – 13.00 und
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